Weltosteoporosetag

20.10. 2002: Weltosteoporosetag
Welt-Osteoporose-Tag 2002 : "Invest in your bones - Prevent the first fracture"
"Trotz wissenschaftlich gesicherter Therapiemöglichkeiten ist die Versorgung der vier bis sechs Millionen Osteoporose-Kranken in der Bundesrepublik Deutschland unzureichend. Wichtig ist eine frühe Diagnostik und Behandlung bei Osteoporose, möglichst vor der ersten Fraktur. Ansonsten wird der Knochen instabil, und das Risiko für Knochenbrüche steigt erheblich," schreibt die 1. Vorsitzende vom Kuratorium Knochengesundheit e.V., Dr. Jutta Semler, in der Ärztezeitung vom 18.10. d.J.
Neben der Knochendichtemessung können biochemische Marker der Knochenbildung und des Knochenabbaus zur Abschätzung des Osteoporoserisikos wesentlich beitragen. Neben den einfachen klinisch-chemischen Parametern Alkalische Phosphatase, Calzium und Phosphat liefert die Bestimmung der ß-Crosslaps Informationen über normalen oder gesteigerten Knochenabbau. Erhöhte Werte der ß-Crosslaps weisen auf gesteigerten Knochenabbau hin. Wichtig bei der Bestimmung dieses Markers ist es, die Blutentnahme morgens nüchtern vorzunehmen, da er eine ausgeprägte Tagesrythmik aufweist. Außerdem darf die Nierenfunktion nicht eingeschränkt sein.
Als Untersuchungsmaterial eignen sich Serum und EDTA-Plasma.

AGB | Impressum | Post- und Lieferanschrift | Sitemap | Datenschutzerklärung DSGVO | Altgeräteentsorgung und Batteriegesetz | Verpackungsverordnung | Widerrufsrecht | Zahlung und Versand

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Unsere Website verwendet Cookies, um grundlegende Funktionen anbieten zu können. Ohne diese Cookies würde unserer Seite nicht funktionieren, daher sind sie immer aktiv.

Wir wollen Ihnen das optimale Nutzererlebnis bieten!

Um dieses Angebot kostenfrei zu halten, brauchen wir und unsere Partner Ihre Zustimmung für die Verwendung von Cookies und weiteren Technologien für die aufgeführten Zwecke. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionen der Seite zur Verfügung stehen.

Hinweis zur Datenübermittlung in die USA: Indem Sie die jeweiligen Zwecke und Anbieter akzeptieren, willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO ein, dass Ihre Daten möglicherweise in den USA verarbeitet werden. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.